KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln
Giesen - Ahrbergen, Kath. Friedhof
Auf diesem Friedhof ruhen im rechten hinteren Teil - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 6 Opfer des Ersten Weltkrieges und der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft.
Im Einzelnen:
- 4 sowjetische Kriegsgefangene/Zwangsarbeiter, eingesetzt in der Heeresmunitionsanstalt Ahrbergen sowie
- 2 russische Kriegsgefangene aus dem Ersten Weltkrieg.
An einem Grab fehlt die Grabplatte.
Fotos: Volker Fleig 2012
Weiterführende Informationen zur Heeresmunitionsanstalt Ahrbergen finden Sie unter www.relikte.com/Ahrbergen
Bilder von Giesen - Ahrbergen, Kath. Friedhof
Karte der Kriegsgräberstätten
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Landesinformation für Deutschland
Kriegsgräberabkommen in Deutschland
Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.