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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Gifhorn, Evangelischer Friedhof

Auf diesem Friedhof ruhen - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 40 Opfer des 2. Weltkrieges.
- Auf dem Gräberfeld VI für Kriegsopfer ruhen 22 deutsche Staatsangehörige. Die meisten verstarben im Luftwaffenlazarett in Gifhorn. Das jüngste Todesopfer ist Adolf Stöckmann, der gerade vierzehn Jahre alt wurde.

- Auf dem Gräberfeld XI ruhen 6 in Gifhorn verstorbene russische Staatsangehörige. Es sind Bodov Bachmann, Ivan Uss, Ivan Katschuk und drei unbekannte Russen, die wahrscheinlich Zwangsarbeiter in Gifhorn waren.
- Auf dem Gräberfeld XVII ruhen 12 ungarische Staatsbürger, die alle am 4. bzw. 5. April 1945 ihren Verletzungen im Luftwaffenlazarett in Gifhorn erlagen. Sie waren bei einem alliierten Luftangriff auf den Fliegerhorst Wesendorf verwundet worden, wo sie als Flugschüler als Verbündete des
Deutschen Reiches zu Piloten ausgebildet wurden.

Fotos: Volker Fleig 2012

Weiterführende Informationen zu den Kriegsgräberstätten auf diesem Friedhof erhalten Sie auf der vom Volksbund Niedersachsen im Jahr 2011 aufgestellten Geschichts- & Erinnerungstafel.

Bilder von Gifhorn, Evangelischer Friedhof

Karte der Kriegsgräberstätten


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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.