KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln
Görlitz "Städt. Fdh."
Der städtische Friedhof ist mit fast 30 Hektar einer der größten Friedhöfe in Deutschland. Hohe Mauern mit Durchblicken auf die Altstadt, breite Lindenalleen, wertvolle Grabmale und Kunstschmiedegitter stehen auf dieser 150 Jahre alten Friedhofsanlage. Auf dem alten Teil des Friedhofes sind 191 gefallene Soldaten des deutsch-französischen Krieges (1870/71) bestattet.
Auf einer Erweiterungsfläche aus der Jahrhundertwende ruhen in vier Abteilungen 474 gefallene deutsche Soldaten des I. und 586 des II. Weltkrieges. In einem separaten Teil sind 64 Kriegstote aus der ehemaligen UdSSR und aus Polen bestattet.
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Landesinformation für Deutschland
Kriegsgräberabkommen in Deutschland
Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.