KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln
Göttingen - Weende, Ev.- luth. Friedhof
Auf diesem Friedhof ruhen in 2 Gräberfeldern auf Höhe der Kapelle rechts - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 49 Tote des Zweiten Weltkrieges und der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft.
Im Einzelnen:
- 12 Kriegsgefangene und Zwangsarbeiter in einer Reihengrabanlage - 8 Kriegsgefangene/Zwangsarbeiter aus der ehem. Sowjetunion, 2 Tschechen und 1 Polin.
Sie alle starben 1944/45 durch Krankheit und Luftangriffe auf die Weender Rüstungsbetriebe und Lager. Namen und Daten auf den Grabkreuzen sind z. Teil nur noch schwer zu entziffern.
- 37 deutsche Flüchtlinge oder Vertriebene aus den Ostgebieten - meist Frauen. Die Sterbedaten auf den Grabkreuzen weisen die Jahre 1950/51 aus. In Weende gab es mehrere große Flüchtlingslager.
Fotos: Volker Fleig 2013
Quellenhinweis & weiterführende Informationen zur Zwangsarbeit
siehe
- www.zwangsarbeit-in-goettingen.de/texte/aluminiumwerke.htm
- www.zwangsarbeit-in-goettingen.de/texte/landwirtschaft.htm
Bilder von Göttingen - Weende, Ev.- luth. Friedhof
Karte der Kriegsgräberstätten
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Landesinformation für Deutschland
Kriegsgräberabkommen in Deutschland
Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.