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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Goslar - Oker, Städt. Ortsteilfriedhof

Auf diesem Friedhof ruhen - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 52 Tote beider Weltkriege und der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft. Im Einzelnen:
- Gräberfeld oberhalb des Friedhofseingangs von 28 deutsche Soldaten des Zweiten Weltkrieges und 2 Zivilpersonen, die in Goslarer Lazaretten starben oder am 12. April 1945 während der Kämpfe in Oker und dem Okertal gefallen sind sowie einige Soldaten der Wehrmacht und Waffen - SS, die zwischen 1945 und 1951 an ihren Im Krieg erlittenen Verwundungen verstorben sind;
- Gräber von 7 deutschen Soldaten des Ersten Weltkrieges im unteren Teil des Friedhofes;
- in der Friedhofsfläche im rechten Teil auf Höhe der Kapelle und durch kleine Holzkreuze mit Namen gut erkennbar sowie einer Gedenktafel für den Besucher sichtbar gemacht, die Grabstellen von 10 ausländischen Zwangsarbeitern - sowjetische, polnische und belgische Staatsangehörige - sowie 5 unbekannten KZ - Häftlingen, die während eines Evakuierungsmarsches am 8. April am Bahnhof Oker und im Okertal von ihren SS-Bewachern ermordet wurden.

Fotos: Volker Fleig

Quellenhinweise & weiterführende Informationen zum Schicksal der hier Ruhenden:

- zu den Endkämpfen in Oker und im Okertal im April 1945 siehe:

 * Ulrich Saft: "Krieg in der Heimat...bis zum bitteren Ende im Harz", 2. Aufl., Walsrode 1996, S. 219 f.

- zur Zwangsarbeit und dem Todesmarsch von Osterode nach Oker siehe:

 * www.knolle.privat.t-online.de/lager.htm

 * www.hausarbeiten.de

 * Todesmärsche im Westharz

 * Von Dora bis zum Bahnhof Oker

Bilder von Goslar - Oker, Städt. Ortsteilfriedhof

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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.