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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Großburgwedel - Stadtfriedhof

Auf dem Stadtfriedhof Uetzer Str. ruhen - nach Auskunft der Stadt Großburgwedel vom 4.10.2011 - insgesamt 25 Opfer von Krieg und Gewalt in 2 Gräberfeldern:
Im Einzelnen:
- 15 deutsche Soldaten des Ersten und Zweiten Weltkrieges;
- 6 sowjetische und 1 polnischer Kriegsgefangener sowie 3 unbekannte KZ-Häftlinge, die auf den Todesmärschen im Frühjahr 1945 ums Leben kamen.

Fotos: Volker Fleig 2011

Zusatzinformationen & Quellenhinweise:

- zu den verschwundenen 27 Kindergräbern

- zu den Zwangsarbeitergräbern

 

 

Bilder von Großburgwedel - Stadtfriedhof

Karte der Kriegsgräberstätten


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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.