KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln
Großenkneten - Sannum, Ausländischer Kriegsopferfriedhof
Auf diesem Friedhof ruhen - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 256 sowjetische Tote, Frauen und Männer, oft ganze Familien, fast alle aus dem Baltikum, die nach der Eroberung dieser Gebiete als Zwangsarbeiter nach Deutschland deportiert und in der Region Oldenburg/Nordwestdeutschland zur Zwangsarbeit eingesetzt wurden.
Viele dieser Zwangsarbeiter wurden nach ihrer Befreiung aus den Lagern durch die alliierten Streitkräfte bei Kriegsende 1945 wegen ihres schlechten gesundheitlichen Zustandes aufgrund von Misshandlungen, ansteckenden Krankheiten, Unterernährung und körperlicher Erschöpfung in der damaligen "Tuberkulose-Heilstätte Hosüne" bei Huntlosen, das ursprünglich als Ausweichkrankenhaus für die Bevölkerung von Bremen von Zwangsarbeitern errichtet wurde, zur medizinischen Behandlung und Pflege untergebracht. Für viele der Kranken kam jedoch jede medizinische Hilfe zu spät. Der Friedhof, auf dem die Toten heute ruhen, wurde in der Nähe der Heilstätte in Sannum angelegt.
Außer den 256 Kreuzgräbern befinden sich zwei große Gedenksteine auf dem Friedhof. Der lettische Gedenkstein für die Verstorbenen trägt auf der Vorderseite eine Inschrift, die übersetzt so viel wie "Der göttliche Frieden den Verstorbenen" bedeutet. Auf der Rückseite sind die Namen der zu Tode gekommenen aufgeführt. Der Gedenkstein für die estischen Verstorbenen trägt ein Kreuz, an dessen Seiten die Namen der Toten eingemeißelt sind.
Fotos: Volker Fleig 2013
Quellenhinweise & weiterführende Informationen zum Schicksal der hier Ruhenden siehe:
- Wikipedia - Kriegsgräberstätte Sannum
- Artikel Kreiszeitung zum Sonderkrankenhaus Hosüne vom 11.04.2012
Bilder von Großenkneten - Sannum, Ausländischer Kriegsopferfriedhof
Karte der Kriegsgräberstätten
Auf der Karte anzeigen
Landesinformation für Deutschland
Kriegsgräberabkommen in Deutschland
Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.