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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Gudendorf

Die Kriegsgräberstätte wurde in den Jahren 1960-1962 durch Erweiterung eines aus der Kriegszeit stammenden Gräberfeldes geschaffen, in dem sowjetische Kriegsgefangene beigesetzt sind, die in den nahegelegenen Kriegsgefangenenlagern und in einem Kriegsgefangenenlazarett verstorben sind. Die Grenzen des Gräberfeldes sind bis heute nicht genau bekannt, weil die ursprünglich vorhandenen Unterlagen in den Wirren des Zusammenbruchs verlorengegangen sind. Die Anlage besteht aus drei kreisförmigen Gräberfeldern mit unterschiedlicher Höhenlage. Eines von Ihnen umschließt den Teil des alten Gräberfeldes mit mehreren hundert, zumeist unbekannten Toten. Auf dem höchsten Punkt der Anlage steht das über 10 m hohe Mahnmal. Die bronzene Figurengruppe ist der griechischen Mythologie entlehnt, der Sage vom Fährmann Charon, der die Toten über den Fluss Acheron in die Unterwelt bringt.

Bilder von Gudendorf

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Karte der Kriegsgräberstätten


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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.