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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Gyhum, Gemeindefriedhof

Auf der Kriegsgräberstätte unmittelbar rechts neben dem Gemeindefriedhof ruhen - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 151 deutsche Soldaten des Zweiten Weltkrieges, davon 134 Soldaten der 15. PzGrenDiv, die in den Kämpfen um Gyhum und Umgebung im April 1945 gefallen oder später ihren Verwundungen erlegen sind und auf diesem Friedhof bestattet wurden.
Fotos: Volker Fleig 2013

Quellenhinweis zu den Kämpfen um Gyhum:
- siehe Ulrich Saft, Krieg in der Heimat..Das bittere Ende zwischen Weser und Elbe, 2. Aufl., Walsrode 1988, Seite 420 f.

Bilder von Gyhum, Gemeindefriedhof

Karte der Kriegsgräberstätten


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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.