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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Hagen im Brem. - Kassebruch, Kriegsgefangenenfriedhof

Auf diesem Friedhof ruhen - nach den uns vorliegenden Informationen - fünf russische Soldaten, die in den Jahren 1918 und 1919 im Kriegsgefangenenlager Hagen - Kassebruch ums Leben kamen.
Die sterblichen Überreste der in diesem Lager ebenfalls verstorbenen belgischen Kriegsgefangenen wurden 1926 in ihre Heimat überführt.

Hinweis: Die Kriegsgräberstätte ist nicht ausgeschildert. Man erreicht sie, wenn man von Hagen die K 51 Richtung Kassebrucherheide fährt, dort links abbiegt und nach 250 m rechts in die Str. Grienenberg einbiegt.Auf dieser Str. ca. 300 m geradeaus bis zu der am Straßenrand rechts aufgestellten Geschichts- & Erinnerungstafel.

Fotos: Volker Fleig 2014

Zu den Fotos siehe Webseite: www.grabsteine.genealogy.net

Weiterführende Informationen zu dieser Kriegsgräberstätte finden Sie auf der Geschichts- & Erinnerungstafel, der der Volksbund Niedersachsen hier am 01.09.2011 hier aufgestellt hat oder auf der Internet-Seite der Allmersschule Hagen

Bilder von Hagen im Brem. - Kassebruch, Kriegsgefangenenfriedhof

Karte der Kriegsgräberstätten


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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.