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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Hagen im Bremischen, Ev.- luth. Friedhof

Auf diesem Friedhof ruhen in 2 gleichgroßen nebeneinander liegenden Grabanlagen im hinteren linken Teil - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 7 unbekannte Tote des Zweiten Weltkrieges.

Im Einzelnen:
- Grabanlage 1, gekennzeichnet mit 1 unbekannter Soldat. Die Gräberliste weist ihn als unbekannten deutschen Soldaten aus. Mehr von ihm ist nicht bekannt.
- Grabanlage 2, gekennzeichnet mit 6 unbekannte Soldaten. Von diesen 6 Unbekannten ist weder Name noch Staatsangehörigkeit bekannt.

Fotos: Volker Fleig 2014

Bilder von Hagen im Bremischen, Ev.- luth. Friedhof

Karte der Kriegsgräberstätten


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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.