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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Halle, Ev.- luth. Friedhof

Auf diesem Friedhof ruhen - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 19 deutsche Soldaten des Heeres und der Waffen-SS, die am 6. April 1945 beim Kampf um die Ortschaft Halle gefallen sind.
Die Kriegsgräber befinden sich in der oberen linken Ecke des kleinen Ortsfriedhofes und sind leider in einem sehr vernachlässigten Pflegezustand.

Fotos: Volker Fleig 2012
Quellenhinweis zu den Kämpfen 1945 siehe:
- Ulrich Saft: Krieg in der Heimat?bis zum bitteren Ende im Harz, 2. Aufl., Walsrode 1996, Seite 61 ff

Bilder von Halle, Ev.- luth. Friedhof

Karte der Kriegsgräberstätten


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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.