KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln
Hanau, Hauptfriedhof
Auf dem Hanauer Hauptfriedhof gibt es vier verschiedene Gräberfelder: das kleinste ist vom Krieg 1870/71, 186 Tote des Krieges 1914/18 haben unmittelbar daneben ihre Ruhestätte. Auf einem dritten Gräberfeld liegen 242 Ausländer, auf dem vierten Feld haben 1.886 Tote ihre Ruhestätte. Erschütternd ist das zwei qm große Sammelgrab für 31 Personen. Hier ruht eine ganze Hausgemeinschaft, die beim Bombardement im Luftschutzkeller verbrannte.
Bilder von Hanau, Hauptfriedhof
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Karte der Kriegsgräberstätten
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Landesinformation für Deutschland
Kriegsgräberabkommen in Deutschland
Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.