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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Handeloh, Gemeindefriedhof

Auf diesem Friedhof ruhen - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 65 Opfer der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft:

- 64 unbekannte Opfer einen KZ - Zuges, der - wahrscheinlich am 5. April 1945 in Nordhausen/Harz gestartet - nach tagelanger Irrfahrt am 8. April 1945 auf dem Handeloher Bahnhof einlief.Während der Fahrt gab es kaum Verpflegung, so daß viele Menschen in den überbelegten Güterwaggons infolge Hunger, Durst, Krankheiten und Erschöpfung unterwegs starben. Die während der Fahrt Umgekommenen und einige am Handeloher Bahnhof von Bewachern Erschossene wurden am Morgen des 9. April 1945 in einem Massengrab in der Nähe des Bahnhofes verscharrt. Sie wurden in den 1950er Jahren exhumiert und auf dem Handeloher Gemeindefriedhof beigesetzt. Sie sind bis heute anonym geblieben.
- 1 deutsche Zivilperson. Die Todesursache ist nicht bekannt.

Fotos: Volker Fleig 2013

Weiterführende Informationen und Quellen zum Schicksal der KZ - Häftlinge siehe:

- KZ-Züge auf der Heidebahn - Die Ereignisse in Handeloh

Bilder von Handeloh, Gemeindefriedhof

Karte der Kriegsgräberstätten


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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.