KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln
Harsefeld, Oberer Friedhof
Auf diesem Friedhof ruhen in einer kleinen Grabstätte - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 7 Tote der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft.
Im Einzelnen:
- 5 polnische Zwangsarbeiter, alle Ende April/ Anfang Mai 1945 in Harsefeld verstorben.
- 2 Kriegsgefangene oder Zwangsarbeiter aus der ehem. Sowjetunion, verstorben Ende 1941 und 1943 ebenfalls in Harsefeld.
Über die Umstände ihres Todes ist nichts weiter bekannt
Fotos: Volker Fleig 2014.
Bilder von Harsefeld, Oberer Friedhof
Karte der Kriegsgräberstätten
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Landesinformation für Deutschland
Kriegsgräberabkommen in Deutschland
Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.