KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln
Harsum, Gemeindefriedhof
Auf diesem Friedhof ruhen in zwei sehr gepflegten Gräberfeldern vor der Friedhofskapelle insgesamt mehr als 22 Tote beider Weltkriege und der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft. Die Gräberliste führt allerdings nur 17 Namen auf.
Im Einzelnen:
- 3 deutsche Soldaten des Ersten Weltkrieges aus Harsum, vertorben 1916 & 1918
- 6 deutsche Soldaten des Zweiten Weltkrieges, verstorben 1943 -1945
- 6 kriegsgefangene Soldaten aus der ehem. Sowjetunion,nach Kriegsende 1945 verstorben
- 6 meist sowjetische Zwangsarbeiter, auch diese alle nach Kriegsende 1945/46 in einem sog. DP-Camp verstorben sowie
- 1 größeres Grab mit der Inschrift Unbekannte Opfer, vermutlich ebenfalls Kriegsgefangene oder Zwangsarbeiter.
Fotos: Volker Fleig 2014
Quellenhinweise & weiterführende Informationen zum Schicksal der hier ruhenden Kriegsgefangenen und Zwangsarbeitern sowie den Lagern siehe:
- Heimatgeschichtlicher Wegweiser zu Stätten des Widerstandes und der Verfolgung 1939-1945, Niedersachsen II, S. 83
- GFN-Datenbank - Kriegsgefangenenlager- Harsum
zum Kriegsende im Raum Harsum allgemein:
- www.ortschaftasel.de/asel/kriegsende.htm
zu den Rüstungsbetrieben & deren Untertageverlagerungen
Bilder von Harsum, Gemeindefriedhof
Karte der Kriegsgräberstätten
Auf der Karte anzeigen
Landesinformation für Deutschland
Kriegsgräberabkommen in Deutschland
Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.