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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Haselünne, Kath. Friedhof

Auf diesem Friedhof ruhen in einem gepflegten Gräberfeld etwa 20 m links neben der Kapelle - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 79 Tote beider Weltkriege und der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft.

Im Einzelnen:

- 11 russische Kriegsgefangene und 2 deutsche Soldaten des Ersten Weltkrieges im rechten Teil
- 66 polnische Soldaten der 1. Polnischen Panzerdivision, polnische Zwangsarbeiter und Gefangene des Warschauer Aufstandes.

Die meisten von ihnen starben nach Kriegsende 1945/46 in einem polnischen Militärhospital in Haselünne oder wurden von anderen Friedhöfen nach hier überführt. Haselünne war bis zum Abzug der polnischen Truppen 1947 nach England eine polnische Garnison.

Fotos: Volker Fleig 2014

Bilder von Haselünne, Kath. Friedhof

Karte der Kriegsgräberstätten


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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.