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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Hatten - Kirchhatten, Ev.- luth. Friedhof an der St.- Ansgari - Kirche

Auf diesem Friedhof ruhen in einer sehr gepflegten Anlage vor der Kirche - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 70 deutsche Soldaten und Wehrmachtsangehörige sowie eine erst 15 Jahre alt gewordene Polin, die in der Zeit vom 23. - 28. April 1945 während der schweren Kämpfe gegen kanadische Truppen im Raum Hatten ihr Leben verloren. Eine kleine Erinnerungstafel der Kirchengemeinde weist auf ihr Schicksal hin.

Fotos: Volker Fleig 2013

Quellenhinweis & weiterführende Informationen zu den Kämpfen um Kirchhatten im April 1945 sowie zum Schicksal der hier Ruhenden siehe Artikel - www.nwzonline.de:

- Artikel vom 28.04.2006

- Artikel vom 12.10.2012

sowie
- Günter Wegmann: "Das Kriegsende zwischen Ems und Weser 1945", 2. erw. Auflage, Osnabrück 2000, Seiten 285 ff

Bilder von Hatten - Kirchhatten, Ev.- luth. Friedhof an der St.- Ansgari - Kirche

Wegbeschreibung

Chaussée de France 306840 Neufchâteau, BelgiqueGPS: 49°50'10.1"; 5°25'23.9"E

Karte der Kriegsgräberstätten


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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.