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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Hattorf am Harz, Ev.-luth. Friedhof

Auf diesem Friedhof ruhen - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 21 deutsche Soldaten in einem Gräberfeld, die in Lazaretten ihren Verwundungen erlegen sind:
- 7 Soldaten Erster Weltkrieg
- 14 Soldaten Zweiter Weltkrieg

Fotos: Jürgen Winkelbach 2010

Quellenhinweise & weiterführende Informationen zur Rüstungsproduktion, Art und Umfang der Zwangsarbeit, zum Schicksal der Zwangsarbeiter, zum Kriegsende, sowie zum Lagersystem in und um Herzberg siehe:

- www.bund-westharz.de/themen/werk_kiefer_in_herzberg/

- www.karstwanderweg.de/publika/kiefer/index.htm

- Volker Zimmermann(Hrsg.) "Leiden verwehrt Vergessen: Zwangsarbeiter in Göttingen und ihre medizinische Versorgung in den Universitätskliniken, Wallstein Verlag 2007 , S. 204 ff

Bilder von Hattorf am Harz, Ev.-luth. Friedhof

Karte der Kriegsgräberstätten


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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.