KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln
Haverlah - Steinlah, Neuer Friedhof
Auf diesem Friedhof ruhen - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt in einer Anlage an der rückwärtigen Friedhofsbegrenzung 23 polnische und sowjetische Kriegsgefangene/Zwangsarbeiter, die in den Jahren 1940 und 1942 verstorben sind. Sie stammen alle aus den Lagern Nr. 4 & 5 und wurden im Erzbergwerk Haverlahwiese der Reichswerke im Großtagebau sowie in den beiden Großschachtanlagen Haverlahwiese I & II eingesetzt. Sie starben an Hunger, Kälte, Arbeitsüberforderung und Krankheit.
Im Einzelnen:
- 8 polnische Kriegsgefangene/Zwangsarbeiter
- 15 sowjetische Kriegsgefangene
Fotos: Volker Fleig 2013
Quellenhinweis siehe
- www.appelhans-verlag.de/Leseprobe/Topographie_der_Erinnerung S.49 f
Bilder von Haverlah - Steinlah, Neuer Friedhof
Karte der Kriegsgräberstätten
Auf der Karte anzeigen
Landesinformation für Deutschland
Kriegsgräberabkommen in Deutschland
Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.