KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln
Heeslingen, Ev.- luth. Friedhof
Auf diesem Friedhof ruhen - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 6 Tote des Zweiten Weltkrieges und der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft. Im Einzelnen:
- 1 polnischer Kriegsgefangener, verstorben im August 1941 in Meinstedt,
- 1 sowjetischer Kriegsgefangener, verstorben im August 1942 im Lager Heeslingen,
- 1 vermutlich sowjetische Zwangsarbeiterin, verstorben im April 1945 sowie
- 3 deutsche Flüchtlinge, möglicherweise durch Kampfhandlungen oder Luftangriffe ums Leben gekommen zwischen dem 16. & 23. April 1945.
Bei einer Friedhofsbegehung im Oktober 2013 konnten nur zwei Grabstellen im linken vorderen Teil gefunden werden (Fotos). Ob die 4 restlichen Gräber der Füchlinge und der Zwangsarbeiterin noch existieren, war vor Ort nicht zu klären.
Fotos: Volker Fleig 2013
Bilder von Heeslingen, Ev.- luth. Friedhof
Karte der Kriegsgräberstätten
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Landesinformation für Deutschland
Kriegsgräberabkommen in Deutschland
Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.