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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Heidelberg - Friedhof 1914/18

Auf der Höhe des Ameisenbuckels liegt die Kriegsgräberstätte. Sie wurde 1953 neugestaltet. 534 Tote ruhen auf dem Ehrenteil des 1. Weltkrieges. Der Eingang zur Gräberstätte der Toten des 2. Weltkrieges 1.039 Deutsche und 177 Ausländer - ist ein offener Rundbau. In 14 Steintafeln sind die Namen der Opfer eingemeißelt. Ein Spruchband trägt eine Inschrift, die von der Theologischen Fakultät Heidelberg entworfen wurde:

Alle, die gefallen im Meer und Land, sind gefallen Herr in deiner Hand. Alle, die kämpfen im weiten Feld, sind auf deine Gnade gestellt. Alle, die weinen in dunkler Nacht, sind von deiner Güte bewacht.

180 Kreuze - einzeln und in Gruppen - sind über den Friedhof verteilt. Jedes Grab wird durch eine Namentafel gekennzeichnet.

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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.