KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln
Helmstedt - Barmke, Ortsteilfriedhof
Auf diesem Friedhof ruhen - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 6 Tote beider Weltkriege in leicht zu findenden Einzelgräbern beiderseits und vor der Kapelle im hinteren Teil. Im Einzelnen:
- 1 russischer Kriegsgefangener des Ersten Weltkrieges, gestorben 1915
- 4 deutsche Soldaten und 1 16jähriger Luftwaffenhelfer, davon 3 verstorben 1944 in Lazaretten und überführt, 1 bei Luftangriffen 1944 auf Braunschweig, 1 Suicid April 1945
Der Pflegezustand einiger Gräber könnte wesentlich besser sein.
Fotos: Volker Fleig 2013
Bilder von Helmstedt - Barmke, Ortsteilfriedhof
Karte der Kriegsgräberstätten
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Landesinformation für Deutschland
Kriegsgräberabkommen in Deutschland
Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.