KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln
Helmstedt - Emmerstedt, Ortsteilfriedhof
Auf diesem Friedhof ruhen - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 12 Opfer des Zweiten Weltkrieges und der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft. Im Einzelnen:
- 5 deutsche Soldaten in einer kleinen gepflegten Ehrenanlage in Friedhofsmitte, davon 4 verstorben 1943 in Lazaretten und in ihren Heimatort überführt. 1 Soldat wurde im Sept. 1945 tot aufgefunden.
- 1 Gemeinschaftsgrab für 4 Säuglinge / Kleinkinder von polnischen und sowjetischen Zwangsarbeiterinnen, verstorben 1944/45 in der hinteren rechten Friedhofsecke.
- 1 polnische Zwangsarbeiterin
- 1 Gemeinschaftsgrab für 2 Unbekannte, deren Staatsbürgerschaft in der Gräberliste mit polnisch u. russisch angegeben ist, am rechten Seiteneingang.
Fotos: Volker Fleig 2013
Bilder von Helmstedt - Emmerstedt, Ortsteilfriedhof
Karte der Kriegsgräberstätten
Auf der Karte anzeigen
Landesinformation für Deutschland
Kriegsgräberabkommen in Deutschland
Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.