KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln
Hepstedt, Kriegsgefangenengräber am Ummelweg
Auf dieser kleinen,sehr gepflegten Kriegsgräberstätte am Ummelweg im Wald in der Nähe der Kurve zum Freibad ruhen - nach den uns vorliegenden Informationen
- 5 sowjetische Kriegsgefangene über deren Identität und Schicksal Jahrzehnte lang nichts bekannt war. Erst 70 Jahre später gelang es, die Namen von 4 dieser Soldaten ausfindig zu machen.
Fotos: Volker Fleig 2015
Genaue Einzelheiten zum Schicksal der 5 sowjetischen Kriegsgefangenen siehe
- Artikel Weser Kurier vom 03.09.2012: "Die fünf toten Männer im Wald"
- Artikel Weser Kurier vom 31.08.2014: "Tote bekommen ihre Identität zurück"
Bilder von Hepstedt, Kriegsgefangenengräber am Ummelweg
Karte der Kriegsgräberstätten
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Landesinformation für Deutschland
Kriegsgräberabkommen in Deutschland
Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.