KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln
Hermannsburg, Ev. luth. Friedhof
Auf diesem Friedhof ruhen - nach unseren Informationen - insgesamt 45 Opfer des Zweiten Weltkrieges.
- 39 von Ihnen sind am linken südlichen Friedhofsrand auf einer geschlossenen Anlage bestattet. Es sind
2 Unbekannte,10 ungarische und 21 deutsche Soldaten sowie 6 deutsche Zivilpersonen.
- In einem weiteren Grabfeld am südlichen Rand dieses Friedhofs ruhen 6 russische Kriegsgefangene.
Fotos: Volker Fleig 2012
Weiterführende Informationen zu dieser Kriegsgräberstätte entnehmen Sie bitte der
Geschichts- & Erinnerungstafel,
die der Volksbund Niedersachsen hier im Jahr 2005 aufgestellt hat.
Bilder von Hermannsburg, Ev. luth. Friedhof
Karte der Kriegsgräberstätten
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Landesinformation für Deutschland
Kriegsgräberabkommen in Deutschland
Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.