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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Herzberg - Sieber, Kriegsgräberstätte

Auf dieser gepflegten und ausgeschilderten Kriegsgräberstätte ruhen - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 43 deutsche Tote des Zweiten Weltkrieges:
- 38 Soldaten aller Truppengattungen sowie SS- & Marinesoldaten, die in den Kämpfen um Herzberg und Sieber am 13. April 1945 gefallen sind sowie 5 zivile Bürger, ums Leben gekommen am 9. April 1945 durch Luftangriffe.

Weitere Informationen zu den Kampfhandlungen und zum Schicksal der Gefallenen finden Sie bei Ulrich Saft: Krieg in der Heimat...bis zum bitteren Ende im Harz, 2. Aufl., Walsrode 1996, S.261f

Fotos: Volker Fleig 2014

Bilder von Herzberg - Sieber, Kriegsgräberstätte

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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.