KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln
Herzberg/Harz - Kirchlicher Friedhof
Auf dem kirchlichen Friedhof in Herzberg ruhen - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 126 Tote beider Weltkriege und der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft, in 2 Gräberfeldern. (1 Gräberfeld im evangelischen & 1 Gräberfeld im katholischen Teil des Friedhofs).
Im Einzelnen:
Gräberfeld im evangelischen Teil des Friedhofes in Friedhofsmitte hinter der steinernen alten linken Begrenzungsmauer neben dem ersten Durchgang:
- deutsche Soldaten, die meisten gefallen während der Endkämpfe im Raum Herzberg am 12. April 1945 oder an den Folgen später im Lazaretten verstorben,
- zivile Opfer, meist Frauen und Kinder, bei einem Luftangriff am 22. Februar 1944, einem Explosionsunglück des Rüstungsbetriebes Kiefer am 4. April 1945 sowie beim Kampf um Herzberg ums Leben gekommen,
- Kriegsgefangene/Zwangsarbeiter, aus der ehem. Sowjetunion, Polen und Italien, 5 von ihnen blieben unbekannt,
- 8 KZ-Häftlinge, 2 von ihnen unbekannt, Opfer eines Todesmarsches im Harz, die, ursprünglich am Bahndamm bei Scharzfeld am 4. April 1945 verscharrt, nach Kriegsende umgebettet wurden.
Vor diesem Gräberfeld rechts an einer Hecke Grabsteine von mehreren deutschen Soldaten des Ersten Weltkrieges in einer Reihe aufgestellt. Ob sich hier auch die Grablagen befinden, ist nicht ersichtlich. Wahrscheinlich wurden die Gräber eingeebnet und die Steine hier zur Erinnerung aufgestellt. Die Anlage macht, im Gegensatz zu den Gräberfeldern einen sehr provisorischen und vernachlässigten Eindruck
Im katholischen Teil des Friedhofes
- 2 Soldaten des Zweiten Weltkrieges,
- 6 russische Kriegsgefangene des Ersten Weltkrieges sowie ingesamt
- Gräberfeld von 30 Zwangsarbeiter/ -innen aus der ehem. Sowjetunion, Polen, Belgien, Litauen, Tschechien sowie Kinder von Zwangsarbeiterinnen links vom Haupteingang am Hauptweg im vorderen Teil.
Fotos: Volker Fleig 2014
Weiterführende Informationen zu diesen Kriegsgräberstätten entnehmen Sie bitte der Geschichts- 6 Erinnerungstafel, die der Volksbund Niedersachsen hier aufgestellt hat.
Bilder von Herzberg/Harz - Kirchlicher Friedhof
Karte der Kriegsgräberstätten
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Landesinformation für Deutschland
Kriegsgräberabkommen in Deutschland
Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.