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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Hess. Oldendorf - Hemeringen, Kriegsgräberstätte im Forellental

Auf dieser kleinen Kriegsgräberstätte am Eingang des Forellentals am Waldrand ca. 50m oberhalb der Wahrendaler Straße, die nicht ausgeschildert und schwer zu finden ist, ruhen 6 sowjetische Kriegsgefangene, verstorben 1943/44.
In Hemeringen gab es ein Kriegsgefangenenkommando, welches wohl in der Wald- und Forstwirtschaft eingesetzt war. Die genauen Umstände ihres Todes sind nicht bekannt.

Fotos: Volker Fleig 2014

Quellenhinweis & Foto: Bernhard Gelderbloom
Mehr zu dieser Kriegsgräberstätte in Hemeringen finden Sie in www.geschichte-hameln.de/erinnerungsorte

Bilder von Hess. Oldendorf - Hemeringen, Kriegsgräberstätte im Forellental

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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.