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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Heuerßen, Ev.-luth Friedhof

Auf diesem Friedhof ruhen - nach der uns vorliegenden Gräberliste - ingesamt 6 Kriegstote:
- 3 unbekannte sowjetische Staatsbürger
- 2 unbekannte deutsche Tote
- 1 Volkssturmmann.
Aus weiterem Schriftverkehr zu diesem Friedhof, der dem Volksbund vorliegt , geht jedoch hervor, dass es sich bei den 2 unbekannten deutschen Toten um eine 5 köpfige Besatzung eines deutschen Militärflugzeuges handeln muss, die beim Absturz ihrer Maschine im April 1945 zu Tode kam. Die 5 verbrannten Toten wurden geborgen und in 2 Särgen beerdigt. Eine Graböffnung 1964 zur Identifizierung ergab allerdings nur 4 Tote einer Flugzeugbesatzung.
Das einzige auf dem Friedhof erkennbare und gepflegte Sammelgrab (Bild) weist auf dem Grabstelen jedoch nur 1 unbekannten deutschen Soldaten aus.
Die übrigen Grablagen lassen sich nur vermuten, da jegliche Kennzeichnung fehlt.

Text & Foto: Volker Fleig 2012

Bilder von Heuerßen, Ev.-luth Friedhof

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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.