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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Hildesheim, Lamberti - und Godehardi - Friedhof

Auf diesen beiden aneinander angrenzenden Friedhöfen ruhen - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt deutsche 12 Tote des Zweiten Weltkrieges, fast alle Opfer der schweren Bombenangriffe auf Hildesheim im Februar und März 1945.
- Auf dem Evangelischen Friedhofsteil St. Lamberti 1 deutscher Soldat sowie 6 zivile Bombenopfer. Die Gräber in der Abt 4 liegen rechts vom Hauptweg Eingang Goschentor im hinteren Teil des Friedhofs.

- Umittelbar südlich des Evangelischen Friedhofsteil St. Lamberti, auf dem kath. Friedhofsteil St.Godehardi - ruhen 1 deutscher Soldat sowie 4 zivile Bombenopfer. Diese Gräber findet man, wenn man auf dem Weg des Lamberti-Friedhofes weiter durch den Durchlass zum hinteren Teil des Godehardi-Friedhof weitergeht, auf der rechten Seite.

Fotos: Volker Fleig 2013 (Lamberti-Frdh. Fotos 1-3; Godehardi-Frdh. Fotos 3-6)

Bilder von Hildesheim, Lamberti - und Godehardi - Friedhof

Karte der Kriegsgräberstätten


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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.