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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Hildesheim - Marienrode, Kath. u. Ev. - luth. Friedhof

Auf diesem Friedhof ruhen - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 12 Tote der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft.
Im Einzelnen:

- 1 polnischer Zwangsarbeiter und 3 Zwangsarbeiterinnen sowie 8 polnische Kleinkinder. Die meisten von ihnen starben 1945 - 1947 im Lager Hildesheim - Neuhof

Bei einer Friedhofsbegehung am 24. Febr. 2012 konnten jedoch nur noch 2 polnische Grabstellen an der rechten Kapellenmauer festgestellt werden.
Die übrigen Gräber wurden vermutlich eingeebnet und sind oberirdisch nicht mehr erkennbar.

Fotos: Volker Fleig 2012

Bilder von Hildesheim - Marienrode, Kath. u. Ev. - luth. Friedhof

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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.