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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Hipstedt - Heinschenwalde, Kriegsgefangenenfriedhof Bokelah

Auf diesem Kriegsgefangenenfriedhof des Ersten Weltkrieges ruhen - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt

- 32 russische Kriegsgefangenedes Ersten Weltkrieges sowie
- 1 polnischer Zwangsarbeiter, der 1944 gestorben ist.

Während des Ersten Weltkrieges bestand in Bokelah in der Nähe des Friedhofs ein Lager für etwa 1000 russische Kriegsgefangene, die vornehmlich zur Moorkultivierung, Forstarbeiten und zum Deichbau eingesetzt waren.

Foto: Volker Fleig 2014

Anmerkung: Der Friedhof ist nicht leicht zu finden. Anfahrt von Hipstedt über die K 116 Richtung Heinschenwalde - Ca. 250 m vor der Rechtsabzweigung Ebersdorfer Str findet man an einem rechts abbiegenden Waldweg ein Hinweisschild Kriegsgräberstätte. Dort parken, dem Waldweg ca 300 m folgen, danach links ca. 200 m zum Friedhof..

Weiterführende Informationen über die Existenz des Kriegsgefangenenlagers Bokelah finden Sie in dem Buch von Heinrich Krankenberg

- Hipstedt: Geschichte eines Dorfes zwischen Geest und Moor, hier Leseprobe S. 220

Bilder von Hipstedt - Heinschenwalde, Kriegsgefangenenfriedhof Bokelah

Karte der Kriegsgräberstätten


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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.