KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln
Hohne, Ev.- luth. Friedhof
Auf diesem Friedhof ruhen in einer gepflegten kleinen Anlage im hinteren rechten Teil - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 6 russische kriegsgefangene Soldaten des Ersten Weltkrieges. Sie wurden ab 1915 im Hahnenmoor zu Meliorationsarbeiten eingesetzt.
Fotos: Volker Fleig 2014
Quellenhinweis & weiterführende Informationen zum Einsatz russischer Kriegsgefangener zur Urbarmachung des Hahnenmoores 1915 -18
siehe:
- Webseite der Gemeinde Hohne - Geschichte der Gemeinde Hohne
Bilder von Hohne, Ev.- luth. Friedhof
Karte der Kriegsgräberstätten
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Landesinformation für Deutschland
Kriegsgräberabkommen in Deutschland
Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.