KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln
Holdorf, Kath. Friedhof
Auf diesem Friedhof ruhen - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 7 Tote beider Weltkriege und der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft.
Im Einzelnen:
Rechts neben der neuen Kapelle
- 2 russische Kriegsgefangene des Ersten Weltkrieges in einem Doppelgrab, verstorben im Sept. 1918, daneben
- 2 Kriegsgefangene/Zwangsarbeiter aus der ehem. Sowjetunion in einem Doppelgrab, beide verstorben am 2. Oktober 1944, daneben
- 1 polnischer Zwangsarbeiter in einem Einzelgrab, verstorben Mitte April 1945
Die Gräber von 2 deutschen Zivilpersonen, vermutlich bei einem Luftangriff am 11. Februar 1945 ums Leben gekommen, konnten nicht gefunden werden.
Die gefundenen Grabstätten machen einen gepflegten Eindruck.
Fotos: Volker Fleig 2013
Bilder von Holdorf, Kath. Friedhof
Karte der Kriegsgräberstätten
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Landesinformation für Deutschland
Kriegsgräberabkommen in Deutschland
Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.