KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln
Hollenstedt, Ev.- luth. Gemeindefriedhof
Auf diesem Friedhof ruhen in einer neugestalteten kleinen Anlage im hinteren linken Teil vor dem Zaun - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 11 Tote der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft, Kriegsgefangene und Zwangsarbeiter aus verschiedenen Nationen. Im Einzelnen:
- 4 namentlich bekannte Slowaken sowie 1 namentlich bekannter Ukrainer. Sie starben am 8. & 11. April 1945. Ihre Todesursache ist unbekannt.
- 5 unbekannte sowjetische Kriegsgefangene oder Zwangsarbeiter, über deren Namen und Schicksal nichts weiter bekannt ist sowie
- 1 Unbekannter.
Fotos: Volker Fleig 2013
Quellenhinweis & weiterführende Informationen
- zum Flugplatz und Rüstungsbetrieb Wenzendorf in der Nähe von Hollenstedt
* www.geschichtsspuren.de/Flugzeugwerk u. Flugplatz Wenzendorf
* www.mobil.abendblatt - Artikel "Vergangenheits-Bewältigung" vom 04.07.2012
- Kriegsende in Hollenstedt:
Bilder von Hollenstedt, Ev.- luth. Gemeindefriedhof
Karte der Kriegsgräberstätten
Auf der Karte anzeigen
Landesinformation für Deutschland
Kriegsgräberabkommen in Deutschland
Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.