KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln
Holsthum
Der Soldatenfriedhof liegt am Ortsrand von Holsthum in Richtung Prümzurlay. Er ist der letzte Ruheort für 223 gefallene deutsche Soldaten des 2. Weltkrieges. Er ist einer der Besichtigungspunkte des Wanderweges Promendae du Sourvenier (Westwallwanderweg), der grenzüberschreitend über geschichtliche Ereignisse der Ardennenoffensive 1944/1945 informiert.
Aufnahmen und Text: Dieter Schilling
Bilder von Holsthum
Karte der Kriegsgräberstätten
Landesinformation für Deutschland
Kriegsgräberabkommen in Deutschland
Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.