KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln
Hornburg, Stadtfriedhof
Auf diesem Friedhof ruhen in 4 kleinen Grabfeldern sowie in der Friedhofsfläche insgesamt 26 Tote des Zweiten Weltkrieges und der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft.Im Einzelnen:
- 7 sowjetische Kriegsgefangene und 1 Frau
- 5 polnische Kriegsgefangene
- 1 slowakischer und 1 belgischer Kriegsgefangener
- 6 Kriegsgefangene unbekannter Nationalität, von 3 sind auch die Namen nicht bekannt
- 2 deutsche Soldaten des Ersten und Zweiten Weltkrieges
- 3 deutsche zivile Bürger, alle im April 1945 durch Luftangriffe in Hornburg ums Leben gekommen.
Die deutschen Kriegsgräber ruhen im Mittelteil des Friedhofs in schwer zu findenden Einzelgräbern. Die verstorbenen Kriegsgefangenen/Zwangsarbeiter, vermutlich alle aus dem Arbeitslager (ca. 400) der Reichswerke Hermann Göring in Hornburg ruhen in durch Holzkreuze gekennzeichneten Einzelgräbern.
Die 4 Grabfelder befinden sich nach Betreten des Friedhof durch den Haupteingang
- im Verlauf des ersten linken Querwegs - 2 Grabfelder)
- hinter der Kapelle (1 Grabfeld) sowie
- am rückwärtigen Rand des linken Friedhofteils (1 Grabfeld)
Fotos: Volker Fleig 2013
Weiterführende Informationenen zum Einsatz, Umfang und Schicksal von Kriegsgefangenen und Zwangsarbeitern im Landkreis Wolfenbüttel siehe Webseite:
- www.appelhans-verlag.de/leseprobe/Topographie_der_Erinnerung /Seite 49 ff
Bilder von Hornburg, Stadtfriedhof
Karte der Kriegsgräberstätten
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Landesinformation für Deutschland
Kriegsgräberabkommen in Deutschland
Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.