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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Hoym, städtischer Friedhof

Am 16. April 1945 wurde ein Häftlingsmarschblock aus dem Außenlager Langenstein-Zwieberge des KZ Buchenwald durch Hoym getrieben. Vier Wochen später entdeckte ein Bauer die verscharrten Leichen von 18 ermordeten Häftlingen, die auf dem Friedhof in einem Sammelgrab beigesetzt wurden. Ein Stein trägt die Inschrift VVN - Wir mahnen zum Frieden. In der Ehrenanlage wurde auch der am 12. Juni 1945 verstorbene Italiener Dominico Filachioni beigesetzt.

Quelle: S. Endlich und N. Goldenbogen, Gedenkstätten für die Opfer des Nationalsozialismus, Band II. Bundeszentrale für Politische Bildung, Bonn 1999.

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Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.