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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Hude, Alter u. neuer Ev.- luth. Friedhof

Auf diesem Friedhof ruhen - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 34 Tote des Zweiten Weltkrieges und der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft. Im Einzelnen:
- im hinteren linken Friedhofsteil links vom Ehrenmal für die Gefallenen ein sehr gepflegtes Gräberfeld für 29 deutsche Soldaten, die bei den Kämpfen um Hude vom 23. bis Ende April 1945 ums Leben kamen,
- ca 50m links von der Kapelle, nicht leicht zu finden, das gut gepflegte Gemeinschaftsgrab von 5 sowjetischen Zwangsarbeitern, gekennzeichnet durch einen neuen Namensstein. Sie starben in den Jahren 1943 - 1945

Fotos: Volker Fleig 2013

Quellenhinweise & weiterführende Informationen zum Schicksal der hier Ruhenden

- Endkämpfe im Raum Hude Ende April 1945 siehe: Günter Wegmann "Das Kriegsende zwischen Ems und Elbe 1945", 2. erw. Auflage, Osnabrück 2000, Seiten 284 ff

- zur Zwangsarbeit bei der Reichsbahn und deren Lager siehe "Heimatgeschichtlicher Wegweiser zu Stätten des Widerstandes und der Verfolgung 1933-1945 - Niedersachsen II", Köln 1986, S. 163

 

Bilder von Hude, Alter u. neuer Ev.- luth. Friedhof

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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.