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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Jemgum - Ditzum, Ev.- ref. Friedhof

Auf diesem Friedhof ruhen in einer gepflegten Anlage an der rückwärtigen Friedhofsmauer - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 13 Tote des Zweiten Weltkrieges.

Im Einzelnen:
- 13 deutsche Soldaten- Ältere und sehr Junge -, die bei den letzten Kämpfen im Rheiderland am 23./24. April 1945 im Raum Ditzum am linken Emsufer gefallen sind.

Fotos: Volker Fleig 2014

Bilder von Jemgum - Ditzum, Ev.- ref. Friedhof

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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.