KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln
Jena
Auf dem Nordfriedhof gibt es vier Gräberfelder mit Opfern von Krieg und Gewaltherrschaft. Auf der Anlage des Ersten Weltkrieges ruhen 279 in Lazaretten verstorbene deutsche Soldaten. Dieses Gräberfeld wurde 1994 neu gestaltet. Bereits 1990 wurden die Gräber von 107 gefallenen und in Lazaretten verstorbenen deutschen Soldaten des Zweiten Weltkrieges wieder hergerichtet. 1943 wurde ein drittes Gräberfeld angelegt. Heute ruhen dort meist sowjetische Zivilpersonen. Auf dem vierten Gräberfeld ruhen 97 deutsche und ausländische zivile Bombenopfer aus dem Jahre 1945.
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Landesinformation für Deutschland
Kriegsgräberabkommen in Deutschland
Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.