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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Jever, Ev.- luth. Friedhof

Auf diesem Friedhof ruhen - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 56 Tote beider Weltkriege.

Im Einzelnen:

- 9 deutsche Soldaten und 1 russischer Kriegsgefangener des Ersten Weltkrieges, verstorben im Lazarett Jever 1917 -1920.
- 43 Wehrmachtssoldaten und 3 Zivilpersonen.
Die Soldaten starben fast alle nach Kriegsende 1945/46 als Kriegsgefangene in ihren Lagern oder im Lazarett Jever an Krankheit und Im Krieg erlittenen Verwundungen.
Zwei Zivilpersonen kamen vermutlich bei einem Luftangriff im März 1941 in Jever ums Leben.

Die sehr gepflegte Kriegsgräberstätte ist vom Eingang Parkplatz Wittmunder Str. über den 3. Querweg rechts, hinteres Ende sehr leicht zu erreichen.

Fotos: Volker Fleig 2015

Weiterführende Informationen zum Kriegsende in Jever

siehe:

- www.groeschlerhaus.eu/forschung/jever-und-jeverland/zeitgeschichte/das-kriegsende-in-jever-1945-und-der-massenprotest-gegen-die-verteidigung-der-stadt/

 

 

Bilder von Jever, Ev.- luth. Friedhof

Karte der Kriegsgräberstätten


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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.