KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln
Jork, Ev.- luth. Friedhof Jorkerfelde
Auf diesem Friedhof sollen - nach Auskunft des Gemeindearchivs Jork vom 17.07.2014 - insgesamt 17 Tote des Zweiten Weltkrieges und der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft ruhen.
Es handelt sich hier um
- 1 französischen oder belgischen und
- 8 polnische Zwangsarbeiter sowie
- 8 deutsche Zivilpersonen
die bei alliierten Bombenabwürfen über Jork am 3. Februar und 3. März 1943 getötet wurden.
Die 8 getöteten Zivilpersonen aus Jork ruhen in einer kleinen Gemeinschaftsanlage in Friedhofsmitte.
Die Gräber der 9 Zwangsarbeiter, die in Ladekop bei einem Bombenangriff am 3. März 1943 ums Leben kamen und ursprünglich auf diesem Friedhof begraben sein sollen, sind oberflächlich nicht mehr erkennbar. An sie erinnert kein Gedenkstein, obwohl ihre Namen bekannt sind.
Foto: Stader Tageblatt, Richter 2014
Quellenhinweis zu den durch Bombenangriffe umgekommenen Zwangsarbeitern
siehe.
Bilder von Jork, Ev.- luth. Friedhof Jorkerfelde
Karte der Kriegsgräberstätten
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Landesinformation für Deutschland
Kriegsgräberabkommen in Deutschland
Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.