KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln
Kaltenkirchen Kieler Strasse
Die Kriegsgräberstätte ist der einzige Hinweis auf die Existenz des KZ-Außenkommandos Kaltenkirchen, das zum KZ Neuengamme gehörte. Dieses Arbeitslager lag von August 1944 bis April 1945 an der heutigen Bundesstraße 4 bei Springhirsch. Aufgabe dieses Außenkommandos war es, die Startbahn des auf der Kaltenkirchener Heide gelegenen Feldflugplatzes für Düsenflugzeuge vom Typ ME 262 zu verlängern.
Das Lager war durchschnittlich mit ca. 500 Häftlingen, russischen Kriegsgefangenen, Franzosen, Polen, Holländern, Jugoslawen, Belgiern, Italienern, Spaniern, Letten, Marokkanern, Algeriern und Deutschen belegt.
Die Zahl der Toten Iässt sich nur annähernd bestimmen. Sie liegt zwischen 500 und 750 Gefangenen, die an Unterernährung, Erschöpfung und Gewalteinwirkung starben.
lm Jahre 1951 wurden 181 Einzelgrabanlagen festgestellt und 65 Franzosen identifiziert. In zwei Massengräbern sind ca. 300 bis 400 sowjetische Kriegsgefangene beerdigt. Aussagen von Zeugen lassen den Schluss zu, dass irgendwo in diesem Waldgebiet sich noch Gräber mit einigen hundert Toten befinden müssen.
Die Kriegsgräberstätte Moorkaten wurde von Teilnehmern zweier internationaler Jugendlager des Volksbundes und unter Mithilfe der Stadt Kaltenkirchen in den Jahren 1977/78 umgestaltet und am 13. August 1978 in einer Gedenkstunde der Öffentlichkeit übergeben.
Bilder von Kaltenkirchen Kieler Strasse
Von diesem Friedhof ist noch kein Bildmaterial vorhanden.
Karte der Kriegsgräberstätten
Auf der Karte anzeigen
Landesinformation für Deutschland
Kriegsgräberabkommen in Deutschland
Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.