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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Katlenburg - Lindau, Kath. Friedhof Lindau

Auf diesem Friedhof ruhen - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 8 Tote beider Weltkriege und der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft. Im Einzelnen:
- in einem Sammelgrab im vorderen Linken Teil an der Bergrenzung 1 russischer Kriegsgefangener des Ersten Weltkrieges, gestorben 1918; 2 polnische Zwangsarbeiter, gestorben im Dezember 1939 und Oktober 1943; 1 Zwangsarbeiterin aus dem ehem. Jugoslawien, gestorben Oktober 1942;

- in Einzelgräbern am Hauptweg 1 deutscher Soldat des Ersten und 3 Soldaten des Zweiten Weltkrieges aus Lindau, in Lazaretten/Krankenhäusern 1916, 1941, 1942 & 1947an ihren Verwundungen gestorben und nach hier überführt.

Fotos: Volker Fleig 2013

Bilder von Katlenburg - Lindau, Kath. Friedhof Lindau

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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.