KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln
Kirchlinteln - Hohenaverbergen, Ev.-luth. Friedhof
Auf diesem Friedhof ruhen - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 48 Kriegstote:
- in einem geschlossenen Gräberfeld rechts vom Friedhofseingang 40 überwiegend junge deutsche Marinesoldaten - Angehörige des MarGrenRegt 7 - und eine Frau. 5 Soldaten sind unbekannt. Sie alle starben im Verlauf der Kämpfe um Hohenaverbergen und Luttrum am 14. April 1945 oder kurz danach.
- in einem Sammelgrab im hinteren Teil des Friedhofs insgesamt 5 polnische Zwangsarbeiterinnen und 3 sowjetische Kriegsgefangene. Auf diesem Grabfeld befindet sich jedoch nur der Grabstein für eine Zwangsarbeiterin.
Fotos: Volker Fleig 2012
Quellen und weiterführende Informationen:
- Zu den militärischen Operationen siehe Ulrich Saft, Krieg in der Heimat...Das bittere Ende zwischen Elbe und Weser, 2. Aufl., Walsrode 1989, Seite 285ff.
- Zu den hier begrabenen Zwangsarbeitern siehe Tabelle von Dr. Joachim Woock, Verden
Bilder von Kirchlinteln - Hohenaverbergen, Ev.-luth. Friedhof
Karte der Kriegsgräberstätten
Auf der Karte anzeigen
Landesinformation für Deutschland
Kriegsgräberabkommen in Deutschland
Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.