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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Kissenbrück, Gemeindefriedhof

Auf diesem Friedhof ruhen - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 14 Tote des Zweiten Weltkrieges und der Gewaltherrschaft. Im Einzelnen:
- 9 deutsche Staatsbürger, davon 3 Frauen aus Kissenbrück und Umgebung. Die meisten von ihnen starben bei einem Luftangriff am 14. Januar 1944.
- 5 sowjetische Zwangsarbeiter, von denen 3 ebenfalls bei dem Luftangriff ums Leben kamen.

Die Gräber der deutschen Opfer liegen verstreut in der Friedhofsfläche und sind als Kriegsgräber für den Besucher nicht erkennbar.
Das Sammelgrab der sowjetischen Zwangsarbeiter liegt im linken hinteren Teil des Friedhfofs. Die Gräber sind nicht gekennzeichnet, ohne Namenskissen, überwuchert und vernachlässigt, obwohl die Namen alle bekannt und in der Gräberliste der Gemeinde Kissenbrück von 1970 aufgeführt sind.

Fotos: Volker Fleig 2013

Quellenhinweis siehe

- www.appelhans-verlag.de/Leseprobe/Topographie_der_Erinnerung S.49 f

Bilder von Kissenbrück, Gemeindefriedhof

Karte der Kriegsgräberstätten


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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.