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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Königslutter - Lelm, Kinderfriedhof Langeleben

Auf dieser Begräbnisstätte bei der Gehöftegruppe Langeleben im Elm unmittelbar an der Straßenabzweigung der L 652 - K 10 Richtung Lelm
ruhen 37 Opfer eines amerikanischen Tieffliegerangriffs am 11. April 1945 auf das damalige Kindererholungsheim Langeleben, indem aus Braunschweig evakuierte Weisenkinder untergebracht waren. 35 Kinder im Alter von 4 - 6 Jahren sowie 2 Helferinnen verloren bei diesem Angriff ihr Leben.

Fotos: Volker Fleig 2012

Weiterführende Informationen zum amerikanischen Luftangriff auf Langeleben
finden Sie auf der Webseite von Wikipedia

Bilder von Königslutter - Lelm, Kinderfriedhof Langeleben

Karte der Kriegsgräberstätten


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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.