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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Königslutter - Scheppau, Friedhof für KZ-Opfer

Auf diesem Friedhof ruhen:
- in einem gepflegten Gräberfeld insgesamt 113 Opfer des Kz - Außenlagers Schandelah;
- im vorderen Teil des Friedhofs 1 deutsche Soldat in einem Einzelgrab, gefallen am 11. April 1945

Das Außenlager Schandelah des Kz Neuengamme bestand ab Mai 1944 und umfasste bis Kriegsende ca. 1000 Häftlinge aus vielen Nationen, die beim Eisenbahnbau und im Ölschiefertagebau eingesetzt wurden. Unmenschliche Arbeitsbedingungen, Mangelernährung sowie kaum medizinische Betreuung führten zu einer sehr hohen Sterblichkeitsrate.

Fotos: Volker Fleig 2012

Weiterführende Informationen zur Geschichte des Kz - Außenlagers Schandelah sowie zu den Arbeits- und Lebensbedingungen der Kz - Häftlingen finden Sie in der Dokumentation von Jürgen Kumlehn: "Friedhof Scheppau" 

Fotos: Jürgen Kumlehn

Bilder von Königslutter - Scheppau, Friedhof für KZ-Opfer

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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.